Baden-Württemberg legt Nachtwachenschlüssel fest

Nachdem Bayern  bereits im Januar festgelegt hat, dass ab Juli 2015 in den Heimen Bayerns eine Nachtwache für 30 bis maximal 40 Bewohner einzusetzen sind,  verfügt nun auch Baden-Württemberg einen Standard für die Nachtdienste in Pflegeheimen.   Nach einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (http://www.biva.de/wp-content/uploads/vg_sigmaringen_zur_mindeszahl_pflegekraefte_1_k_473-05_-_88k.pdf )   galt in Baden-Württemberg  ein Richtwert von  1:50, der jedoch keine allgemeine rechtliche  Verbindlichkeit hatte.   Nun legte das zuständige Ministerium unter Leitung von Katrin Altpeter, die selbst einen pflegefachlichen  Hintergrund hat, fest, dass „für jeweils vierzig Bewohnerinnen und Bewohner mindestens eine Pflegefachkraft bei Nacht da sein muss.“

Konkret heißt es in § 10  HeimpersonalVO von Juli 2015:

 

(1) Im Nachtdienst muss nach § 10 Absatz 3 Nummer 4 Halbsatz 3 WTPG ständig eine Pflegefachkraft nach § 7 Absatz 2 eingesetzt und anwesend sein. Hierbei müssen mindestens pro 40 Bewohnerinnen und Bewohner je eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter eingesetzt werden. Von den eingesetzten Beschäftigten nach Satz 2 muss mindestens die Hälfte eine Pflegefachkraft nach § 7 Absatz 2 sein.

Von der Anforderung nach Satz 2 kann auf Antrag mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde abgewichen werden, wenn eine fachgerechte Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt ist. Dazu hat der Träger der stationären Einrichtung der zuständigen Behörde eine Konzeption mit fachlich qualifizierter Begründung vorzulegen.

Heime können also  eine geringere Besetzung beantragen. Gedacht ist an Grenzfälle,  in denen rein rechnerisch eine zweite oder dritte Kraft eingesetzt werden müsste, bei Heimen mit z.B. 42 oder 85 Plätzen.  Im Sinne der Sicherheit und individuellen Versorgung wäre es hingegen richtig und wichtig,  auch in kleinen Heimen zwei Personen im Nachtdienst einzusetzen.

Unklar bleibt, ob zum Zwecke den Mehrbedarf an Pflegekräften im Nachtdienst durch Umschichtungen und Einsparungen der Tagdienst reduziert wird.

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