Basisschulungen für Verfahrenspfleger

Basisschulungen für Verfahrenspfleger nach unserem Konzept und in enger Zusammenarbeit mit uns bieten bundesweit  vier unterschiedliche Schulungsträger an. Andere als die aufgeführten Träger verfügen nicht über unsere Erlaubnis, den Namen im Rahmen  von Schulungen zu nutzen. Oft mit gutem Grund, weil wir uns mit deren Konzepten und Inhalten nicht identifizieren können.

Loading Map....

Die Schulungen sind im juristischen Teil von Dr. Kirsch erarbeitet, im Mediationsteil von Herrn Wassermann und haben darüberhinaus immer einen pflegefachlichen Teil, der auf das Wissen von Fachkräften aus der Pflege zugeschnitten ist. Das ist zugleich Ausdruck des Qualitätsstandards und Zugangsvoraussetzung für eine zertifizierte Teilnahme.

In Bayern können wir im Regelfall gewährleisten, dass die Schulung im juristischen Teil von Dr. Kirsch, im Mediationsteil von Herrn Wassermann durchgeführt wird, wir beide also mit der Erfahrung von über 15 Jahren Werdenfelser Weg selbst als Dozenten auftreten, im pflegefachlichen Teil wird der Part übernommen von Claudia Stegmann-Schaffer, Heimleitung, Humanitude-Ausbilderin oder Lisa Bader, die langjährig als Verfahrenspflegerin bereits tätig ist..

Sie können wählen zwischen den Standorten in Bayern in

  1. Augsburg im Juli:  Die Schulung wird in Kooperation mit der bbw drei-tägig angeboten): das nächste Mal vom
    Augsburg
    07.07.2026 – 09.07.2026

bbw bfz

2. Pfarrkirchen : Die Schulung wird in Kooperation mit der KWA Pfarrkirchen zweitägig angeboten

KWA Pfarrkirchen  am 27.10.2026 und 28.10.2026

Das  Angebot kann ergänzt am Folgetag werden durch einen Praxistag vor Ort durch  Christoph Maier, Amtsrichter in Eggenfelden.

3.  Regensburg im Dezember: Die Schulung wird in Kooperation mit der Katholischen Akademie Regensburg drei-tägig angeboten):

Katholische Akademie Regensburg

09.12.2026 – 11.12.2026

Beginn:
09:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr

http://www.katholischeakademie-regensburg.de/S1RT7

Bundesweit

Für bundesweite Schulungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Sie werden überwiegend online angeboten, im Einzelfall auch als Inhouseschulungen.

Die Quote der Teilnehmer an unseren Schulungen für Verfahrenspfleger, die aus der aktiven Pflege stammen und die Umsetzung der Idee in erster Linie in ihrer eigenen Einrichtung, nur in zweiter Linie als gerichtliche Verfahrenspfleger zum Ziel hatten,  war in den vergangenen Jahren bereits sehr hoch. Immer wieder ist der Wunsch an uns herangetragen worden, auch seitens der jeweiligen Einrichtung  auf dieses ganz besondere Engagement unter dem geschützten Namen des Werdenfelser Wegs hinweisen zu dürfen. Dafür bieten wir die Möglichkeit zur aktiven Werbung für die Einrichtungen mit unserem Namen zur Verfügung stellen, um die Verbreitung der Idee zu unterstützen und das besondere Engagement von Einrichtungen zu fördern, die sich unter besonderen Anstrengungen der Aufgabe verschreiben. Für die Einrichtung, für die die von uns fortgebildete Führungskraft tätig ist, ist gegen einen Einmalbetrag von 120 € zuzüglich Mehrwertsteuer für fünf Jahre  die Möglichkeit gegeben,  einrichtungsbezogen Kunden auf die Anstrengungen nach dem Werdenfelser Weg und den Werdenfelser Werten hinzuweisen:  Link zu Werdenfelser Werte

______________________________________________________________________________________________________________

Sonstiges:

Online-Seminar -12.02.2026, 09:00 Uhr – 16:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen bei Herausforderndem Verhalten

Herausforderndes Verhalten ist häufig Anlass für Interventionen, die von kleinen Verhaltensänderungen der betreuenden Personen bis hin zu massiven grundrechtsrelevanten Eingriffen in die Freiheit oder körperliche Integrität eines Betroffenen reichen können.

Inhalte

Es wird im Workshop darum gehen, typische Herausforderungen, mit denen Angehörige und Pflegende aufgrund eines herausfordernden Verhaltens konfrontiert sind, zu besprechen und von juristischer Seite zu beleuchten, welche Handlungsoptionen überhaupt diskutiert werden können, gerade dann, wenn die Maßnahme mit erheblichen Eingriffen in die Rechte des Betroffenen verbunden wäre.
Darf man in einer Behinderteneinrichtung einen Bewohner regelmäßig für eine Stunde in einen Time-out-Raum sperren, wenn man erste Anzeichen einer möglichen, wiederholt auftretenden Fremdaggression wahrnimmt?
Darf man einen agitierten Wanderer mit Medikamenten so einstellen, dass er seinen Drang zum Herumwandern verliert?
Darf man einen autoaggressiven Bewohner einer Einrichtung durch Gurtfixierungen daran hindern, sich selbst zu ritzen? Und wer entscheidet das? Und wie stellt sich das rechtlich dar, wenn der autoaggressive Selbstverletzer noch in seiner Familie lebt?
Darf eine geistig behinderte Person, die die Arbeitsabläufe in einer Behindertenwerkstätte durch beständiges rufen, wie viel Uhr es ist, massiv stört, durch die Verabreichung eines Beruhigungsmittels in ihrer Handlungsweise gedämpft werden?
Wann darf oder muss ein Betreuer mit einem Heimwechsel in eine derartige Situation eingreifen?
Der Workshop wird sich an derartigen Fallgestaltungen orientieren und Beispiele auch aus den Reihen der Teilnehmer*innen aufgreifen und in rechtlicher Hinsicht diskutieren

Zielgruppe

Mitarbeitende der Behinderten- und Altenpflege, Pädagog*innen sowie Angehörige von Menschen mit Behinderung

Leitung

Dr. Sebastian Kirsch
Informationen zum Referenten

Ort

ONLINE-Seminar
über ZoomIhren Zugangscode und alle notwendigen Informationen zur Onlineteilnahme erhalten Sie per E-Mail nach Eingang Ihrer Teilnahmegebühr auf unserem Konto. Pro Person ist nur eine Onlineeinwahl möglich!

Teilnahmegebühr

EUR 150,00

Weitere Informationen – Anmeldung

Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Rebecca Struckmann
Tel. +49 (0)89 / 35 74 81 – 19
info@stiftung-leben-pur.de

Nachfolgend können Sie sich online anmelden

zur Anmeldung

——————————————–

Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Behinderung – Rechtliche Grundlagen

Dr. Sebastian Kirsch

Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Mitinitiator Werdenfelser Weg

Ort
Franziskuswerk – Hs. Johannes MRZ – Raphaelweg 9 – 85244 Schönbrunn
Mittwoch, 15.April 2026, 9:30 bis 17 Uhr
Anmeldung bis
13.03.2026
Verbindliche Kosten
Kursgebühr € 160,00,– (für FWS Mitarbeiter/innen € 140,00,–), zuzüglich Tagesverpflegung € 38,– / Tag
Zielgruppe
Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe und andere Interessierte
Max. Teilnehmerzahl
30
Anmeldung:

Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Behinderung – Rechtliche Grundlagen – Franziskuswerk Schönbrunn

———————————————————————————————–

Freiheitsentziehende Maßnahmen – Rechtliche Grundlagen und Umgang mit Psychopharmaka

Zielgruppe

Beschäftigte der Fachstellen Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aus allen Professionen des multiprofessionellen Teams (MPT). Hinweis: Mit Blick auf den Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im multiprofessionellen Team haben wir uns gegen eine Teilung in der Zielgruppe entschieden. In der Veranstaltung wird über die beschriebenen Themen informiert und alle Beteiligten erhalten einen umfassenden Einblick in die Materie. Um Sachverhalte umfassend beurteilen zu können, wird es immer den ein oder anderen Punkt geben, der nicht für alle von gleichem Interesse ist, der das Wissen und Verständnis jedoch insgesamt abrundet. In dieser Fortbildung werden die bisherigen Veranstaltungen „Rechtliche Aspekte freiheitseinschränkender Maßnahmen: FeM – Teil 1“ und „Psychopharmaka als freiheitsentziehende Maßnahme“ zusammengefasst. Zudem wird diese Veranstaltung durch die Fortbildung „Umgang mit Gewalt in Pflege und Betreuung“ ergänzt.

Ihr Nutzen

Sie erhöhen Ihre Beratungskompetenz in Einrichtungen für ältere Menschen und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe. Sie vertiefen Ihr Fachwissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen freiheitsentziehender Maßnahmen, sowie die Zusammenhänge der Gabe von Psychopharmaka und freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Inhalt

Fixierungen bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen stellen für Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen regelmäßig eine Konfliktsituation dar. Einerseits gilt es, die Freiheitsrechte von Pflegebedürftigen zu schützen. Andererseits sind gesundheitliche Schäden z. B. durch Sturzereignisse abzuwenden. Nach dem Werdenfelser Weg werden im Rahmen des geltenden Betreuungs- und Verfahrensrechts durch enges Zusammenwirken von Pflegenden, Angehörigen, Pflegeeinrichtung, Betreuungsgericht und -behörde freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bauchgurte oder Bettgitter weitestgehend vermieden. Zudem sind Medikationen (beispielsweise mit Neuroleptika), um Bewohner ruhigzustellen, in Einrichtungen für ältere Menschen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe stark verbreitet. Gerichtliche Genehmigungsverfahren, die bei allen Formen von zielgerichteter Freiheitsentziehung gegen Betreute gesetzlich vorgeschrieben sind, finden in deutschen Amtsgerichten bezüglich des Einsatzes von Medikamenten kaum statt. Folgende Aspekte werden in der Fortbildung behandelt: · Konzept Werdenfelser Weg · Entstehung und Grundgedanken · Recht · Rechtliche Grundlagen freiheitsentziehender Maßnahmen (Verfahrensrecht, Haftungsrecht) · Aktuelle Rechtsprechung Mögliche Therapieziele bei der Gabe von Psychopharmaka · Medikationsplan · Erfahrungen

Dozent

Dr. jur. Sebastian Kirsch und Anita Steindl

Hinweis

ANMELDUNG Sie können sich online über www.bvs.de direkt in der Veranstaltung anmelden. Auch eine Anmeldung mit Formblatt, formlos oder E-Mail an seminaranmeldung.bvs.de ist möglich.

Termine und Orte

27.04.2026 ( 10:00 ) bis 29.04.2026 ( 15:00 ) | Nr.: SO-26-240359
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

23 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 500,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 99,00 €

Derzeit stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Bitte melden Sie sich trotzdem an! Wir versuchen Ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen

Diese Webseiten verwenden Cookies und anonymes technisches Datenmanagement für mehr Nutzerfreundlichkeit. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung