Der Gesetzgeber hat mit § 1631b BGB eine Vorschrift geschaffen, mit der ab 1. Oktober 2017 freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Einrichtungen einer Genehmigung durch das Familiengericht bedürfen.
Die folgenden Unterseiten erläutern die einzelnen Aspekte dieser neuen Vorschrift ausführlich.
Falls Sie eine Hilfestellung für die Antragstellung benötigen, hier ein Antragsmuster zum download als Worddokument.Download
Bzw. Antragsmuster zum download im pdf-Format.Download
Wir planen einen multiprofessionell besuchten Fachtag vergleichbar den letzten Fachtagen zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen im Erwachsenenbereich, die in den letzten Jahren regelmäßig zwischen 300 und 400 Fachleute angezogen haben.