Fachtag 2017

 

 

  1. Fachtag Werdenfelser Weg, Freitag, 21. Juli 2017, Campuskirche der Katholischen Stiftungsfachhochschule München

Thema „Herausforderndes Verhalten“, insbesondere auch als Anlass für freiheitsentziehende Maßnahmen

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

Wir befassten uns mit herausforderndem Verhalten im Bereich der Versorgung behinderter Betreuter, ebenso wie im Bereich der Altenpflege und bei Kindern und Jugendlichen.

Herausforderndes Verhalten, d.h. nicht situationsgerechtes oder sozial unangepasstes Verhalten, ist ein häufig erheblich belastender Aspekt im professionellen, aber auch privaten Umgang mit Erkrankten. Zugleich gibt es häufig Anlass

für Interventionen. Dazu zählen auch massive Eingriffe in Freiheit oder körperliche Integrität der Bewohner und Patienten.

Nicht selten wird aggressives Verhalten hilfebedürftiger Menschen zu wenig hinterfragt. Eine Spirale der Gewalt und Gegengewalt kann die schmerzliche Folge sein. Verantwortliche greifen dann auf altbekannte Interventionsstrategien wie Psychopharmaka oder freiheitsentziehende Maßnahmen zurück.

Am diesjährigen Fachtag haben Experten unterschiedlichster Profession individuelle Lösungsansätze vorgestellt.

 

Wie kann eine angemessene Problemlösung zugunsten der Betroffenen ohne freiheitsentziehenden Maßnahmen gewährleistet werden?

Dazu hatten wir interessante Experten eingeladen:

 

–       Prof. Dr. päd. Georg Theunissen spricht über Herausforderndes Verhalten

 

– Ein Klärungsversuch mit Ausblick auf Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Behindertenhilfe Er bekleidet den Lehrstuhl für Geistigbehindertenpädagogik und Pädagogik bei Autismus Institut für Rehabilitationspädagogik, Philosophische Fakultät III Erziehungswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Acht Jahre pädagogische Leitung einer großen

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

Behinderteneinrichtung zeigen seine praktische Erfahrungen. Die von ihm repräsentierte Positive Verhaltensunterstützung (PVU) gilt als wirksames Konzept zum Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, herausfordernden Verhaltensweisen oder Problemverhalten bei kognitiv beeinträchtigten und autistischen Personen.

Er kann auf etwa  500 Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Fachbüchern und mehr als 50 Buchveröffentlichungen verweisen.

 

Theunissen erläuterte, dass bis zu 40% geistig behinderter Menschen mindestens ein bis zwei herausfordernde Verhaltensweisen aufweisen.

Herausforderndes Verhalten sei  Ausdruck eines gestörten Verhältnisses vom Mensch zu seiner Umwelt. Betroffene Menschen versuchen diese Diskrepanz zu bewältigen . Nicht immer erfolgreich. Die Erwartungen an das Verhalten des Gegenübers, die Norm, die eine Gesellschaft behinderten und nicht-behinderten Menschen zuschreibt, die Toleranzschwelle und der Umgang mit Ohnmacht und Hilflosigkeit sind die subjektiven Gradmesser für die Beurteilung von herausfordernden Verhaltensweisen.

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

Wir sollten uns die Fragen stellen: „Welchen Zweck hat eine Auffälligkeit?“,  „Was will die Person mit dem herausforderndem Verhalten erreichen oder mitteilen?“

Daraus ergibt sich die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen Positiver Verhaltensunterstützung (PVU bzw. positive behavioral support). In Studien konnte festgestellt werden, dass aversive und restriktive Maßnahmen weniger effektiv als nichtbestrafende Strategien sind. Vielmehr sollte das Augenmerk  auf langfristige Konzepte ausgelegt sein. Bei Stärken, Ressourcen und Interessen der zu betreuenden Personen sei anzusetzen, nicht auf die Bestrafung. So sei sehr genau zu unterscheiden: Das bloße Einsperren in einen Raum stellt für einen Menschen mit Behinderung zunächst nur  eine Bestrafung dar. Wenn aber eine vergleichbare Maßnahme mit strategischem, lernpsychologischen Hintergrund eingebunden ist, kann sie eine Form der Beruhigung und des Lernens darstellen.

Um die genannten Aspekte umsetzen zu können, plädierte er für gute Rahmenbedingungen. Erfolg sei der Maßnahme der Positiven Verhaltensunterstützung beschieden wenn:

– ein Gesamtkonzept und eine Trägerphilosophie vorliegt
– eine große Mehrzahl der Mitarbeiter/innen und Führungskräfte davon überzeugt sind. Theunissen spricht von 80% der Mitarbeiter/innen.
– gruppenbezogene Maßnahmen, neben der Einzelhilfe angeboten werden
– eine personenzentrierte Planung inklusive der Zukunftsplanung durchgeführt wird (Welche Wünsche, Träume, Pläne, Stärken hat der Betroffene?)

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

 

–       Vom bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sprach zunächst  Ministerialdirigent Burkard Rappl  ein Grußwort.

Er ging auf das im Bundesgesetzblatt verkündete und ab 1. Oktober 2017 in Kraft tretende Bundesgesetz „Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ ein.

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

§ 1631b Absatz 2 BGB „Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen“ werde dazu beitragen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Krankenhäusern und Heimen zu verbessern.

In Zukunft ist auch bei Minderjährigen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wie z.B. dem Bettgitter eine Genehmigung des Familiengerichtes erforderlich.

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

Er berichtete von dem 10-Punkte-Plan seines Ministeriums. Dieser wurde als Reaktion auf diverse Missstände in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Frühjahr 2016 vorgelegt. Im Vorfeld wurden 104 Einrichtungen mit rund 4000 Kindern und Jugendlichen in Bayern hinsichtlich freiheitsentziehender Maßnahmen überprüft.
Unter anderem wurden die Heimrichtlinien überarbeitet, die Personalausstattung soll verbessert werden, die Elternbeteiligung soll gestärkt werden und die bayerischen Regierungen bekommen unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen.

 

 

–       Anschließend bestand Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion über diesen  zukünftig neuen Aufgabenbereich für Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg bzgl freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit der Ministerialrätin Frau Dorothee Zwintz.

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

Laut Zwintz stellt der Richtervorbehalt eine „Hilfestellung für die Eltern“ dar, die mit ihren Sorgen und Nöten häufig stark belastet und überfordert seien. Bislang mussten Eltern bzw. Sorgeberechtigte die schwerwiegende Entscheidung, ob und wie lange ihr Kind fixiert werden solle, alleine treffen. Abweichend vom Erwachsenenrecht wurde die Höchstdauer von freiheitsentziehenden Unterbringungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen auf sechs Monate, in besonders schweren Fällen auf ein Jahr festgesetzt.

 

 

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

 

– Für gute Laune sorgte der  erfahrene Berufsbetreuer und langjährige  Allgäuer Kabarettist Manfred Dempf. Er befasste sich augenzwinkernd mit den  100 beliebtesten Betreuer-Fehlern.

 

 

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

„Was ist Fehler Nummer 1?“ Antwort: „Betreuer werden.“ Durchaus ernst gemeint führte er selbstkritisch aus, dass ein Hauptfehler sei, sich überhaupt herausfordern zu lassen.

 

Er schilderte verschiedene eigene berufliche Situationen, die nachträglich selbstkritisch und humorvoll reflektierte. Nach insgesamt 15 Fehler des Betreuerdarseins entließ er das Publikum mit  dem augenzwinkernden Hinweis, „die restlichen 85 Fehler doch bitte selbst zu machen.“

 

–       Lars Mückner, Richter am Amtsgericht Duisburg, unermüdlicher Streiter in unserem Forum für die Verhältnismäßigkeit und einer der brillantesten Köpfe des Betreuungsrechts in Deutschland sprach zum Thema „Eigentlich wollte er nur laufen.-Der beschwerliche Weg lohnt sich.“

 

Anhand der emotionalen Lebens- und Leidensgeschichte eines alten, pflegebedürftigen Mannes schaffte es Mückner, eine atemlose Atmosphäre der Stille und

Lars Mückner

Betroffenheit zu schaffen. Kaum ein Teilnehmer/in des Fachtages, der nicht den Eindruck hatte, vergleichbare, aus dem Ruder gelaufene, aber zugleich in ihrer grausamen inneren Logik abgelaufene Situationen betreuungsrechtlich zu kennen. Er schaffte es den gesamten Saal zu fesseln und zum Nachdenken anzuregen, um dann den Bogen zu den staatlichen Schutzpflichten und Schutzaufträgen zu spannen.

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

Nach seiner Überzeugung ist der Staat wegen seines Schutzauftrages nur in den seltensten Fällen verpflichtet und berechtigt, in die Freiheitsrechte eines Menschen einzugreifen. Das Grundgesetz garantiert auch die Freiheit, sich ungesund zu verhalten. „Es gibt ein Recht auf Unvernunft.“ so Mückner, sichtbar in vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen und individuellen Lebens (z.B. Zigaretten rauchen, übermäßiges Essen, überhöhte Geschwindigkeit).

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

Einem gesunden, jungen Menschen wird dieses Recht selbstverständlich zugestanden. Sobald ein Mensch alt oder behindert und nicht mehr einwilligungsfähig ist, müss(t)en die Rechte und (Un-)Wünsche von einem Vertreter, dem Betreuer bzw. Bevollmächtigten, eingefordert werden. Eine Gesundheitsdiktatur, welche ein Leben frei von Risiken vorschreibt, ist aus richterlicher Sicht auf dem Boden des Grundgesetzes undenkbar. Für die Genehmigung des Einsatzes freiheitsentziehender Maßnahmen verbleibe bei guter, interprofessioneller Arbeit wenig Raum. Nur in einigen, ganz seltenen Fällen ist der Staat wegen seines Schutzauftrages verpflichtet und berechtigt, auch in Freiheitsrechte einzugreifen. Insoweit betonte er aber auch, dass  „ein Staat, in dem achtlos am Rande des Blickfeldes zugelassen wird, das Mitmenschen Schaden nehmen, stürzen, leiden und sterben, verrohe.“ Er vertrat die Ansicht: „Eine Verrohung der Gesellschaft führt zu deren Untergang.“

Mückner wies darauf hin, wie wichtig es auch sei, einem einwilligungsunfähigen Menschen einfühlsam zu erläutern, warum seinen Wünschen in manchen Fällen nicht entsprochen werden kann. „Es kann nicht sein, dass die Erfüllung von Wünschen zu einer Vermehrung von Unglück führt.“ Es gehe schlussfolgernd um komplexe Sachverhalte und weitreichende Entscheidungen, die nur gemeinsam mit interprofessioneller Arbeit gelöst werden können.

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

 

–       Claudia Stegmann-Schaffer, Heimleitung, Humanitude-Ausbilderin, zeigte die Möglichkeiten, die  das Gesamtpflegemodell „Humanitude“ bietet, um mitherausforderndem Verhalten umzugehen. Sie hat schon 2016 das Publikum begeistert mit ihrem Vortragsstil, wir freuen uns auf einen Nachschlag.

 

Humanitude bedeutet  mitmenschliche Pflege.

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

Vereinfacht gesagt, ist der wichtigste Ansatz wohl der, dass die Pflegenden zu ihrem Patienten eine intensive Beziehung aufbauen und ihn in den Mittelpunkt all ihres Tuns stellen. Der Demenzkranke, soll ein positives Erlebnis mit der Pflege verbinden. Das Personal soll eine Beziehung zum Pflegebedürftigen aufbauen, um ihn mit gutem Gewissen pflegen zu können.

Einstiegs nahm sie ihre Zuhörer gedanklich mit der Feststellung im übertragenen Sinne mit: „Wenn kleine Kinder aufs Klo müssen, Hunger haben oder durstig sind, sagen sie es häufig nicht, sondern werden unruhig.“

Die Überzeugungen und Tipps die Stegmann-Schaffer aufführte, fanden bei den Teilnehmer/innen Zustimmung. Mit ihrem Vortrag verstand sie es, ohne erhobenen Zeigefinger, Kritik an der pflegerischen und medizinischen Versorgung zu äußern. Sie lud mit ihren Ausführungen dazu ein, die eigene Arbeitsweise selbstkritisch zu hinterfragen und brachte folgende konkrete Vorschläge:

  • lebenswerte Umgebung schaffen
  • Ergebnisoffene Fallbesprechungen mit den Fragestellungen durchführen:
    Was war direkt vor dem herausforderndem Verhalten? Was war danach?
    In welchem Kontext ist das Verhalten aufgetreten? Entspricht es meiner Norm?
  • nonverbal überzeugende Kommunikation (z.B. auf Augenhöhe)

    Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

  • das Alleinsein des Pflegebedürftigen tolerieren (keine permanente „Beglückung“)
  • „Die Menschen im Mitmensch sein bestätigen.“
  • Gute Ideen zusammenführen und mit Demut, Humor, Kreativität umsetzen
  • Klare Botschaften aussenden
  • „Mit dem Menschen in Beziehung treten, bevor man etwas macht.“
    Dazu ist ein schrittweiser Beziehungsaufbau notwendig. Zuerst den Blickkontakt suchen, dann sich vorstellen, „gegebenenfalls das 100. Mal“, und im Anschluss um Erlaubnis bitten, etwas zu tun und dieses auszusprechen
  • Pflegebedürftige Menschen beim Waschen anfangs an „neutralen Stellen“ berühren z.B. am Arm beginnen, die sensible Stelle Gesicht erst später pflegen
  • Die überschüssige Energie des Pflegebedürftigen abbauen, indem Bewegung ermöglicht wird (z.B. ein Spaziergang, auch wenn dieser nur aus 20 Schritten besteht)
  • Die Heimbewohner/innen verwöhnen, indem abends z.B. ein Bier angeboten wird

Stegmann-Schaffer verdeutlichte, dass die Anwendung des Konzeptes nicht nur den Bewohner/innen zu Gute käme, sondern auch die Mitarbeiter/innen zufriedener nach Hause gingen.

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

 

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

 

 

 

Ein paar unverbindliche Hoteltipps in fußläufiger Entfernung:

 

Das Courtyard by Marriott Munich City East (4 Sterne) kostet vom 20.-7.-21.7.17 im DZ für 1 Person 129,- Euro.

http://www.marriott.de/hotels/fact-sheet/travel/mucor-courtyard-munich-city-east/

 

Direkt daneben liegt das Residence Inn by Marriott Munich City East (Aparthotel 4 Sterne), ein Zimmer kostet 209,- für 1 Person.

http://www.marriott.de/hotels/travel/mucri-residence-inn-munich-city-east/

 

Das Motel One München City Ost kostet für eine Person 69,- .  https://www.motel-one.com/de/hotels/muenchen/hotel-muenchen-city-ost/

 

Das kleine Design Hotel Stadt Rosenheim ist wirklich sehr reizvoll, vor allem das unter Denkmalschutz stehende Treppenhaus. Die Nacht kostet sympathische 117,- Euro.

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