Eigene Downloads

 

Der Film zur Tageszusammenfassung vom Fachtag vom 17.7.2015 ist jetzt frei zugänglich auf youtube.

 

Sie finden ihn unter diesem  Link

Interview BtPraxOnline Dezember 2015

Ein ausführliches Interview im Dezember 2015 mit Dr. Sebastian Kirsch bringt das Online-Portal der BtPrax.

Link zum Artikel

 

Sochiera Manuela: „Neuroleptika? Besser ohne“ In: Demenzpflege im Blick, Berlin: DUZ Medienhaus, Dezember 2015, Seite 4 und 5.

Die Medikation demenzkranker Menschen mit Neuroleptika ist weit verbreitet, obwohl zahlreiche Antipsychotika bei Demenz nicht mehr zugelassen sind. Oftmals helfen nichtmedikamentöse Maßnahmen auch viel besser.Seit 22.07.2011 sind typische und atypische Neuroleptika (= Antipsychotika) – mit Ausnahme von Haloperidol, Melperon, Pipamperon und Risperidon nicht mehr für die Behandlung von Psychosen und/oder Verhaltensstörungen, die mit Demenz-Erkrankungen zusammenhängen, zugelassen.
mit freundlicher Genehmigung des Verlags und der Autorin

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Sochiera Manuela: „Unruhe in den Beinen“ In: Demenzpflege im Blick, Berlin: DUZ Medienhaus, Februar 2016, Seite 4 und 5.

Zum Restless-Legs-Syndrom:  Die Betroffenen leiden unter Empfindungsstörungen in den Beinen. Die Bewegung der Beine lindert die Symptome, Ruhigstellung erhöht das Leid. Können Demenzkranke ihr Befinden nicht verbal ausdrücken, sind sie darauf angewiesen, dass Sie die Symptome erkennenmit freundlicher Genehmigung des Verlags und der Autorin

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Befragungen 2014 im Verteiler

Im Rahmen des 14. Betreuungsgerichtstags in Erkner bei Berlin fand am 21.11.2014  eine Arbeitsgruppe statt mit dem Titel: “Eine Zwischenbilanz des Werdenfelser Weges” . Zur Vorbereitung hatten wir im Sommer 2014 ein Meinungsbild bei vielen Mitwirkenden abgerufen, wie bereits im Sommer 2012 einmal.

Hier die Erkenntnisse aus den Richterbefragungen:

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Verfahrenspflegerbefragung

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Einrichtungsbefragung

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Eine gegenüberstellende Gesamtauswertung

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Argumentationshilfen zu unterschiedlichen Bettgittervarianten

Mit aller Vorsicht haben wir uns bemüht als Hilfestellung  für die Praxis ein Hilfsmittel zur Argumentation für den Einzelfall zu erarbeiten, das auf inhaltliche Zustimmung sehr vieler Richterkollegen getroffen hat.

Es soll nicht als allgemeingültiger Katalog für die Legalität/Genehmigungspflichtigkeit von Bettgittervarianten dienen, sondern als juristische Argumentations- und Verständnishilfe für die konkrete Einzelfallbeurteilung. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass solche Übersichten nie Einzelfallbewertungen unterlaufen dürfen.  Eine allgemeingültig Kategorisierung  als Herangehensweise ist (fast) immer falsch, da es entscheidend auf die Wirkung beim Betroffenen ankommt. Deshalb kann sich die Beurteilung auch nie allein auf ein Mittel oder eine Maßnahme richten, sondern immer nur auf die damit erzielte Wirkung bei einem bestimmten Betroffenen. Es wurde versucht gerade die unterschiedlichen Wirkungen im Einzelfall differenziert hervorzuheben. Die Notwendigkeit der Differenzierung für den Einzelfall wird ausdrücklich hervorgehoben.

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Eingitterung, Alibi-Lücke oder echte Ausstiegsluke ?  Fünf Faustformeln zur Genehmigungspflicht von Bettgittern

Ein Beitrag zur  Frage, ob Bettgitter im stationären Alltag einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedürfen oder nicht. „Es kommt darauf an“, sagt der Jurist! „Ja, worauf denn?“ fragen die Anwender. Und die Anwender ihrerseits sagen: „Das ist nur zum Schutz“ und wundern sich, dass die Juristen das Argument scheinbar immer übergehen. Tun sie nicht, das spielt für die Juristen aber erst eine Rolle, wenn die Vorfrage geklärt ist, um die es hier gehen soll: Wann brauche ich eine Genehmigung des Gerichts für das Bettgitter? Es soll eine Verständnishilfe für die konkrete Einzelfallbeurteilung dargestellt werden.

Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass solche Übersichten nie Einzelfallbewertungen unterlaufen dürfen.

Link zum Beitrag

 

Die häufigsten relevanten Interaktionen von Medikamenten in der Altenpflege

 

Die Multimorbidität bei älteren Patienten führt zur Polypharmazie mit dem Risiko von Interaktionen und unerwünschten Wirkungen. Im Durchschnitt werden in Pflegeheimen mehr als fünf Medikamente pro Patient verschrieben, wobei mehr als zehn Medikamente nicht selten sind. Kaum jemand, der sich in der Lage sieht, die Fülle denkbarer Kombinationen zu überblicken oder gar nedgative Wechselwirkungen in jeder Konstellation verlässlich zu prognostizieren. Die beigefügte Datei geht deshalb einen anderen Weg und wertet zumindest die häufigsten Kombinationen, wie sie in der Realität anzutreffen sind, aus und gibt Faustregeln für Gefahren und Sicherungsmaßnahmen an die Hand. Die meisten der Pflegeheimbewohner (ca 90Prozent) bekommen Medikamente, die das kardiovaskuläre System betreffen. Am zweithäufigsten werden Psychopharmaka oder Antidepressiva (ca 40 Prozent) verschrieben. Überschneidungn sind vorprogrammiert und die Regel. Viele Arzneistoffe aus diesen beiden Gruppen haben ein hohes Interaktionspotenzial und verursachen im Alter häufiger unerwünschte Wirkungen. Daher hat die beigefügte Datei Hilfestellungen, die in einigen der häufigsten Konstellationen mehr Sicherheit bringen können.

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Report  „Auf dem Werdenfelser Weg“ von Manuela Sochiera (Januar 2014)

Die Verfahrenspflegerin Frau Sochiera, die für mehrere Betreuungsgerichte in Baden-Württemberg tätig ist, hat die ihr zugewiesenen  208 Einzelaufträge zu Verfahrenspflegschaften im Zeitraum von Mitte November 2012 bis zum 30. De­zember 2013  analysiert. Sie stellt diese umfangreiche und detaillierte Analyse Interessierten auf diesem Weg zur Verfügung.

Zum Manuela Sochiera Report für 2013: Download

Frau Manuela Sochiera hat ihr Zahlenwerk und ihre Erhebungen auch 2014 fortgeschrieben mit über 300 Verfahrenspflegschaften bei 5 Amtsgerichten und detaillierten Auswertungen über Anlässe und wirksame Maßnahmen. Im Abschnitt Zahlen, Daten, Fakten werden die statistischen Daten der Verfahren unter verschiedenen Aspekten analysiert. Das Kapitel „Die Lücke zwischen Wissen, Theorie und Praxis“ soll zur kritischen Reflexion anregen und aufzeigen, dass es in der Pflege noch viel noch zu bewegen gibt und es  nicht ausreicht, wenn sich nur die Pflege bewegt. Im Abschnitt „Arbeitsthesen als Denkanstöße“ hat sie ein Resümee über entwicklungsfä­hige Sachverhalte in Aussagen formuliert.

Zum Manuela Sochiera Report für 2014: Download

Frau  Sochiera hat ihr Zahlenwerk und ihre Erhebungen auch im ersten Halbjahr 2015  fortgeschrieben mit 144  Verfahrenspflegschaften bei 4 Amtsgerichten und detaillierten Auswertungen über Anlässe und wirksame Maßnahmen zusammengestellt. Bei 174 beantragten Maßnahmen ergaben sich immer noch 82 Alternativen, also eine Reduktion um 47 % . Detailliert geht sie auch auf den Einsatz sedierender Medikamente ein.

Zum Manuela Sochiera Report für das erste Halbjahr 2015: Download

 

Muster eines Gutachtens zur medikamentösen Freiheitsentziehung

Der Bundesanzeiger Verlag hat anonymisiert ein Sachverständigengutachten eines Psychiaters ins Internet gestellt, dass sich unter anderem mit der Frage des § 1906 Abs. 4 BGB, also der Genehmigung von potenziell freiheitsentziehenden Medikamenten befasst. Fast nicht zu glauben, dass derartig ausgearbeitete Gutachtensaussagen so selten sind, dass sie veröffentlichen sehr erscheinen.

Link zum Muster

 

 

Vortrag: Der Werdenfelser Weg – Vermeidung freiheitseinschränkender Maßnahmen – von Richter Walter Hell ehemaliger Leiter des Betreuungsgerichts Augsburg

Vortrag am 12.3.2014 bei der Fachtagung „Gewalt – Grenzgänge in Pflege und Betreuung“, Manuskript mit 17 Textseiten

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Zwangsfixierung in der Psychiatrie – Aspekte aus Sicht des Patienten  – Reißner Cornelia

Diplomarbeit von 2008 an der Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege am Landeskrankenhaus Rankweil

In Recherchen der Autorin hatte sich gezeigt, dass es kaum Erfahrungswerte aus der Sicht des Patienten gibt. So hat sie  die folgenden Fragen gestellt: Wie erleben Patienten eine Fixierung?  Welche Gründe können Patienten rückwirkend für die Fixierung erkennen? Mit der Diplomarbeit wollte sie durch  Mithilfe von Betroffenen herausfinden, welche Aspekte es aus Sicht des Patienten gibt, die einen Zusammenhang mit einer Zwangsfixierung haben. Durch diese Ergebnisse wollte sie erfahren, welche positiven sowie auch negativen Aspekte es gibt,  welche Aspekte aus der Sicht der Patienten hilfreich sind und was die Pflege unterstützend tun kann.

Link zur Diplomarbeit

 

Neuroleptika reduzieren und absetzen  – Eine Broschüre für Psychose-Erfahrene, Angehörige und Professionelle aller Berufsgruppen

Neuroleptika sind anders als andere Medikamente, weil sie die Seele, beeinflussen. Die Veränderungen sind für den Betroffenen subjektiv oft so merkwürdig, dass die Vorstellung von einer „Krankheit“ nicht passt. Der Betroffene empfindet es allenfalls als Abweichungen im Denken, im Fühlen und im Verhalten, die von anderen nicht mehr nachvollzogen und verstanden werden können. Aber die Erfahrungen sind sowohl für den Betroffenen als auch sein Umfeld oft existenziell erschütternd und ängstigend.

Die Autoren halten Neuroleptika einerseits für einen Teil der Patienten für einen echten Fortschritt in der Behandlung von Psychosen. Sie sind andererseits aber aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und des Forschungsstandes davon überzeugt, dass Neuroleptika in ihrer Wirksamkeit überschätzt, bei den Nebenwirkungen oft unterschätzt und in ihrer Verwendung für ganz unterschiedliche Störungen fahrlässig eingesetzt werden. Sie sind davon überzeugt, dass ein verantwortlicher, skeptischer Umgang mit Neuroleptika als gemeinsames Vorgehen zwischen Arzt und Patient erfolgen sollte. Deswegen ist die Broschüre für Profis, für Patientinnen und Patienten wie für Angehörige gestaltet.

 

Link zum Download

 

 Frontale Hirnvolumenminderung durch Antipsychotika? – V. Aderhold · S. Weinmann · C. Hägele · A. Heinz

Es  werden Studien zur frontalen Hirnvolumenminderung bei Menschen mit einer Erkrankung aus dem Spektrum schizophrener Psychosen dargestellt und zur Behandlung mit Antipsychotika in Beziehung gesetzt. Die Ergebnisse zeigen, dass es eine Evidenz für eine Volumenminderung grauer und weißer Substanz des Frontalhirns gibt, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als  Ausdruck einer langfristigen Antipsychotikawirkung auf das Gehirn ist. Ob sog.„Second-generation“-Antipsychotika hier einen mittel- bis längerfristigen Vorteil gegenüber„First-generation“-Antipsychotika besitzen, ist derzeit unklar. Bei psychiatrischen Störungen außerhalb des Schizophreniespektrums sollten Antipsychotika ebenfalls nur mit Vorsicht und nach sorgfältiger Abwägung von Risiken und Nutzen angewandt werden. In diesem Kontext werden zunehmend auch Behandlungsansätze relevant, welche die antipsychotische Medikation minimieren oder sogar einen nur selektiven Einsatz erlauben.

Dr. Aderhold wird  auf der Jahrestagung der Betreuungsbehörden vom 11.-13-Mai 2015 in Erkner dazu referieren.

Link zu einem Zeitungsartikel in der FAZ

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Manuskript Der Werdenfelser Weg – Fixierungsvermeidung in der Praxis – Dr. Michael Jüttner, Betreuungsrichter am Amtsgericht Düren

Ursprünglich war sein Plan,  ein Buch zum Werdenfelser Weg schreiben. Es ist nicht zur Drucklegung des Buchs gekommen, da der Verlag seinen Betrieb eingestellt hat. So hat er sich entschlossen, sein Manuskript allen Interessierten kostenfrei elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Link zum Manuskript

 

Standards und Leitlinien für geschlossene Unterbringung für seelisch behinderte erwachsene Menschen in Oberbayern

Im Oberbayern gibt es derzeit ca. 770 Plätze in geschlossen geführten Heimeinrichtungen für seelisch behinderte erwachsene Menschen. Aufgrund des Schutzauftrags geschlossen geführter Heimeinrichtungen (infolge einer bestehenden Selbstgefährdung der Bewohner) sind die dort tätigen Fachkräfte gezwungen, freiheitseinschränkende Maßnahmen durchzuführen (geschlossene Türe, etc.). Gleichzeitig haben diese Einrichtungen per Gesetz den Auftrag zur sozialen Rehabilitation beziehungsweise der Unterstützung gesellschaftlicher Teilhabe der Bewohner.

 

Die Problemanalyse hat gezeigt,  dass es bis Dezember 2014 auf Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene keine fachlich verbindlichen Standards für geschlossene Heimeinrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer seelischen Behinderung gab, dass in der Praxis eine erhebliche Rechts- und Handlungsunsicherheit, insbesondere hinsichtlich Lockerungsmaßnahmen, herrscht und dass der Vernetzungsgrad der jeweiligen geschlossen geführten Heimeinrichtungen mit dem regionalen Hilfesystem sehr unterschiedlich ausgeprägt ist.

2014/2015  wurden durch Standards und Leitlinien für ganz Oberbayern Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Versorgung von psychisch kranken Menschen in geschlossenen Heimen geschaffen. Ich durfte auch ein bißchen mitwursteln. Die Standards und Empfehlungen sollen die gemeinsame Arbeitsgrundlage für alle beteiligten Akteure – Leistungserbringer, Leistungsträger, FQA, organisierte Betroffene und Angehörige, rechtliche Vertreter, Betreuungsvereine und Gerichte – bilden. Damit soll oberbayernweit eine einheitlich geltende Qualitätsgrundlage geschaffen werden. Sie soll in erster Linie den betroffenen psychisch kranken Menschen und ihren Angehörigen dienen.

Die hier beschriebenen Standards und Empfehlungen definieren Grundsätze und Mindestanforderungen, die dem Doppelmandat der Betreuung in geschlossen geführten Heimeinrichtungen – intensiven Schutzcharakter einerseits, Auftrag zur Unterstützung von Rehabilitation und Teilhabe andererseits – gerecht werden sollen. Damit soll insbesondere eine Verbesserung der Transparenz für Betroffene , Angehörige, Fachpersonal, Leistungsträger sowie die Stärkung der Handlungsfähigkeit der in der Versorgung tätigen Personen erreicht werden.

Mittlerweile sind die Ergebnisse nun auch in digitaler Form  verfügbar:

 

 

Empfehlenswerte Tagungsmaterialien

 

 Münchner Initiative, Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen

Im Amtsgerichts München hat sich seit November 2013 eine Arbeitsgruppe mit dem Titel: „Münchner Initiative, Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen“ gebildet, die am 06.11.2014 einen Fachtag zum Thema  des Einsatzes von Psychopharmaka mit sedierender Wirkung veranstaltete.

Ein Sachverständiger wird zur Beurteilung herangezogen, ein Verfahrenspfleger wird wie beim Werdenfelser Weg versuchen alternative Lösungen  zu finden, die die Medikamentengabe möglicherweise überflüssig machen. Das Gericht wird in die Lage versetzt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gesetzlichen Schutz und Hilfe zu bieten, damit zum Wohl des Betroffenen auch weniger einschneidende und beschränkende Alternativen gefunden werden können.

Presseveröffentlichung des AG München

Internetseite der Initiative

 

Bayerisches Fernsehen,  Rundschau 18:45 Uhr,  Sendung vom 27.06.2014, nach 8.00 Minuten bis 9.30 Uhr

Bayerisches Fernsehen, Sendung vom 8.7.2014,   Initiative will Psychopharmaka reduzieren

 

Presseberichte darüber:

Abendzeitung München vom 28.6.2014

tz München vom 28.6.2014

 

Vortragsfolien: Problemstellung Fixieren – Eine rechtsmedizinische Betrachtung  Prof Markus A. Rothschild, Rechtsmediziner an der Uniklinik Köln

Link zur Veröffentlichung

 

Tagungsmaterialien „Freiheitsbeschränkung durch Medikation“ (15.11.2013, Innsbruck)

Ein Manual „Freiheitsbeschränkung durch Medikation“ gibt allen, die mit dem Thema befasst sind, eine Hilfestellung in der täglichen Praxis. Es stehen insbesondere Referate zum Download unter http://www.vertretungsnetz.at/bewohnervertretung/freiheitsbeschraenkung-durch-medikation/

 

Tagungsmaterialien 12. PraxisForum PflegeQualität „Pflege ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen – eine Illusion?!“ (11.4.2014 Berlin)

Am  11. April 2014 fand in Berlin das 12. PraxisForum PflegeQualität zum Thema „Pflege ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen – eine Illusion?!“ statt. Unter dem nachstehenden Link können Sie die Beiträge aller Dozenten zu allen Themen  (FeM – Eine Situationsbeschreibung,  FeM aus rechtlicher Sicht, Alternativen zu FeM, Umsetzung in Pflegeeinrichtungen am Beispiel, Perspektive der Verfahrenspfleger/innen und Perspektive des Gerichts)   finden.

Link zu den Materialien

 

Handlungsleitfäden zum Herunterladen

Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege

Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses November 2006

Der Leitfaden ist die Mutter aller Broschüren. Er liefert zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen Flussdiagramme und Checklisten für die Leitung, für Pflegefachkräfte und Ärzte und informiert darüber,  was Angehörige oder gesetzliche Betreuer über das Thema „Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen“ wissen sollten. Zur fach- und sachgerechten Umsetzung von notwendigen FeM  beschreibt er den Entscheidungsweg und Entscheidungsprinzipien, sowie rechtliche Aspekte der Entscheidung für oder gegen eine Fixierungsmaßnahme und Wirkung des gerichtlichen Beschlusses nach § 1906 Abs. 4 BGB. Er informiert über haftungsrechtliche Aspekte bei der Anwendung bzw. Unterlassung freiheitsentziehender Maßnahmen und enthält Kopiervorlagen zum Heraustrennen am Schluss der Broschüre.

Link zur Broschüre

 

Münchner Empfehlungen zum Umgang mit freiheitsentziehenden  Maßnahmen – Stand April 2011

Die Heimaufsicht (FQA) der Regierung von Oberbayern und die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen-Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA – ehemals Heimaufsicht) , die Beschwerdestelle, die Betreuungsstelle im Sozialreferat der Landeshauptstadt München, der Bezirk Oberbayern sowie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Bayern haben die bisher gesammelten Erfahrungen eingearbeitet.

Es stellt Vorschläge für Alternativen zu bewegungseinschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen vor.Die Empfehlungen sind wie folgt unterteilt:

· Empfehlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Pflege und Betreuung: Eine leicht verständliche, kurze Zusammenfassung für alle am Pflege- und Betreuungsprozess Beteiligten zum Aushang auf Wohnbereichen bzw. Wohngruppen· Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen für Pflegende, Betreuende und Leitungen

· Empfehlungen an die Leitungen (der stationären Alten- und Behindertenhilfe und sonstige Wohn- und Betreuungsformen): Eine ausführliche Darstellung der rechtlichen Grundsätze, der von Pflegenden/Betreuenden zu ergreifenden Maßnahmen und der erforderlichen Dokumentation, Adressen der Ansprechpartner bei Problemfällen, Dokumentationseinlegeblätter zu den verschiedenen Fällen mit jeweils beigefügter Beispieldokumentation zur möglichen Verwendung in den Dokumentationsunterlagen.

Als Anlage:

· Modell zur ständigen Überprüfung der weiteren Erforderlichkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme (erstellt vom Arbeitskreis der Münchner Pflegekonferenz im Juni 2005)

· Überlegungen zur Senkung der Medikation mit potentiell sedierenden Psychopharmaka

– Wege zur Qualitätssicherung bei der Medikamentengabe (erstellt von der Münchner Pflegekonferenz im Juni 2005)

Link zur Broschüre

 

 Alternativen zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen: Information für Pflegekräfte zu Risiken und Alternativen

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Saarland hat 2015  eine kostenlose Broschüre veröffentlicht mit dem Titel:Alternativen zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen: Information für Pflegekräfte zu Risiken und Alternativen, Das Ministerium  hatte  in den Jahren 2013 und 2014 für Pflegekräfte von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe Schulungen zum Thema: „Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe“ gefördert. Die Schulungsmaßnahme habe wesentlich dazu beigetragen, die rechtlichen Dimensionen darzustellen, über Risiken und unerwünschte Nebenwirkungen aufzuklären und Alternativen aufzuzeigen.

Sie kann auch als Broschüre bestellt werden. Sehr fundiert und gut zusammengestellt und den Autoren ist gelungen aufzuzeigen, dass es auch ohne Werdenfelser Weg geht. Die Broschüre will zeigen, dass es auch anders geht. Sehr schön, wobei der  rechtliche Aspekt leichte Schwächen aufweist, aber soll ja auch kein juristischer Kommentar sein.

Den Autoren ist sogar das Kunststück  gelungen, 2015 eine umfassende Informationsbroschüre mit 35 Seiten zu schreiben ohne die Begriffe „Werdenfelser Weg“, „Verfahrenspfleger“ auch nur einmal zu streifen.  Und der „Richter“ kommt im Zusammenhang mit Art. 104 GG einmal vor. Das ist  eine interessanter (und amüsanter) Nebeneffekt. Aber kein Zweifel: sehr empfehlenswert.

Link zum Leitfaden

 

Handlungsleitfaden für Einrichtungen

Als Diskussionsvorlage in einem Qualitätszirkel für einen Pflegestandard    www.altenpflegemagazin.de

Link zum Handlungsleitfaden

 

 

Der „Werdenfelser Weg“ mit der Umsetzung in Pflegeheimen

von Frau Theresa Kurz vom 07.04.2015, Fachschule für Weiterbildung in der Pflege Isny
Facharbeit im Schwerpunkt Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit zum Thema

Im November 2013 nahm sie  an einem Informationstag im Landkreis Lindau zum Thema „Werdenfelser Weg“ teil (ich auch!). Sie war nach eigenem Bekunden  vom WW  total überzeugt.

Ihr Ziel war, dass alle Mitarbeiter den Werdenfelser Weg kennen und ihn auch mitgehen. Angehörige sowie die Mitarnbeiter sollen über Alternativen aufgeklärt und informiert werden. Damit möchte sie auch erreichen, dass die FeM in ihrem Hause stetig abnehmen und auf ein Minimum reduziert werden

Download der Facharbeit

 

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