Basisschulungen für Verfahrenspfleger nach unserem Konzept und in enger Zusammenarbeit mit uns bieten bundesweit vier unterschiedliche Schulungsträger an. Andere als die aufgeführten Träger verfügen nicht über unsere Erlaubnis, den Namen im Rahmen von Schulungen zu nutzen. Oft mit gutem Grund, weil wir uns mit deren Konzepten und Inhalten nicht identifizieren können.
Die Schulungen sind im juristischen Teil von Dr. Kirsch erarbeitet, im Mediationsteil von Herrn Wassermann und haben darüberhinaus immer einen pflegefachlichen Teil, der auf das Wissen von Fachkräften aus der Pflege zugeschnitten ist. Das ist zugleich Ausdruck des Qualitätsstandards und Zugangsvoraussetzung für eine zertifizierte Teilnahme.
In Bayern können wir im Regelfall gewährleisten, dass die Schulung im juristischen Teil von Dr. Kirsch, im Mediationsteil von Herrn Wassermann durchgeführt wird, wir beide also mit der Erfahrung von über 15 Jahren Werdenfelser Weg selbst als Dozenten auftreten, im pflegefachlichen Teil wird der Part übernommen von Claudia Stegmann-Schaffer, Heimleitung, Humanitude-Ausbilderin oder Lisa Bader, die langjährig als Verfahrenspflegerin bereits tätig ist..
Sie können wählen zwischen den Standorten in Bayern in
- Augsburg im Juli: Die Schulung wird in Kooperation mit der bbw drei-tägig angeboten): das nächste Mal vom 8.7 2025 bis 10.7.2025
2. Pfarrkirchen im Februar : Die Schulung wird in Kooperation mit der KWA Pfarrkirchen zweitägig angeboten
KWA Pfarrkirchen am 5 und 6. Februar 2025
Das Angebot kann ergänzt am 7.2 2025 werden durch einen Praxistag vor Ort durch Christoph Maier, Amtsrichter in Eggenfelden.
3. Regensburg im Dezember: Die Schulung wird in Kooperation mit der Katholischen Akademie Regensburg drei-tägig angeboten):
Katholische Akademie Regensburg
am 10.12.2025 – 12.12.2025
Bundesweit
Für bundesweite Schulungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sie werden überwiegend online angeboten, im Einzelfall auch als Inhouseschulungen.
Die Quote der Teilnehmer an unseren Schulungen für Verfahrenspfleger, die aus der aktiven Pflege stammen und die Umsetzung der Idee in erster Linie in ihrer eigenen Einrichtung, nur in zweiter Linie als gerichtliche Verfahrenspfleger zum Ziel hatten, war in den vergangenen Jahren bereits sehr hoch. Immer wieder ist der Wunsch an uns herangetragen worden, auch seitens der jeweiligen Einrichtung auf dieses ganz besondere Engagement unter dem geschützten Namen des Werdenfelser Wegs hinweisen zu dürfen. Dafür bieten wir die Möglichkeit zur aktiven Werbung für die Einrichtungen mit unserem Namen zur Verfügung stellen, um die Verbreitung der Idee zu unterstützen und das besondere Engagement von Einrichtungen zu fördern, die sich unter besonderen Anstrengungen der Aufgabe verschreiben. Für die Einrichtung, für die die von uns fortgebildete Führungskraft tätig ist, ist gegen einen Einmalbetrag von 120 € zuzüglich Mehrwertsteuer für fünf Jahre die Möglichkeit gegeben, einrichtungsbezogen Kunden auf die Anstrengungen nach dem Werdenfelser Weg und den Werdenfelser Werten hinzuweisen: Link zu Werdenfelser Werte