BGH: feM dürfen nur genehmigt werden, wenn klar ist, dass der Betreuer die Genehmigung wünscht.

 

Ohne ausdrücklichen Antrag des Betreuers kann eine unterbringungsähnliche Maßnahme nur genehmigt werden, wenn sich aus dem Verhalten des Betreuers ergibt, dass er die Genehmigung wünscht.

 

BGH, Beschluss vom 28.07.2015, XII ZB 44 / 15

Link zur Entscheidung

 

Diese Webseiten verwenden Cookies und anonymes technisches Datenmanagement für mehr Nutzerfreundlichkeit. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung