BGH: Fixierung von Minderjährigem ist nicht gerichtlich genehmigungspflichtig

Die nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung ist keine genehmigungsbedürftige Unterbringungsmaßnahme im Sinne des § 1631b BGB.

Die Vorschrift des § 1906 IV BGB gilt nur für volljährige Betreute und kann im Kindschaftsrecht nicht analog angewendet werden.

BGH, Beschluss v. 7.8.2013 – XII ZB 559/11

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