Hier sehen Sie Details und Orte zu Veranstaltungen zur Thematik auf einer Landkarte und darunter in einer nach Terminen sortierten Liste. Ziel ist zum Spezialthema der Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen einen Überblick über öffentlich oder für ein Fachpublikum zugängliche Veranstaltungen bundesweit zu geben.
Der Hinweis auf Veranstaltungen ist nicht beschränkt auf Vorträge und Veranstaltungen, die wir selbst ausrichten oder an denen wir als Referenten beteiligt sind oder die sich mit dem Werdenfelser Weg befassen. Gerne nehme wir auch Hinweise – auch auf lokale Veranstaltungen – entgegen, ohne allerdings für den Inhalt bei Veröffentlichung garantieren zu können
Keine Veranstaltungen
Online-Seminar -12.02.2026, 09:00 Uhr – 16:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen bei Herausforderndem Verhalten
Herausforderndes Verhalten ist häufig Anlass für Interventionen, die von kleinen Verhaltensänderungen der betreuenden Personen bis hin zu massiven grundrechtsrelevanten Eingriffen in die Freiheit oder körperliche Integrität eines Betroffenen reichen können.
Inhalte
Es wird im Workshop darum gehen, typische Herausforderungen, mit denen Angehörige und Pflegende aufgrund eines herausfordernden Verhaltens konfrontiert sind, zu besprechen und von juristischer Seite zu beleuchten, welche Handlungsoptionen überhaupt diskutiert werden können, gerade dann, wenn die Maßnahme mit erheblichen Eingriffen in die Rechte des Betroffenen verbunden wäre.
Darf man in einer Behinderteneinrichtung einen Bewohner regelmäßig für eine Stunde in einen Time-out-Raum sperren, wenn man erste Anzeichen einer möglichen, wiederholt auftretenden Fremdaggression wahrnimmt?
Darf man einen agitierten Wanderer mit Medikamenten so einstellen, dass er seinen Drang zum Herumwandern verliert?
Darf man einen autoaggressiven Bewohner einer Einrichtung durch Gurtfixierungen daran hindern, sich selbst zu ritzen? Und wer entscheidet das? Und wie stellt sich das rechtlich dar, wenn der autoaggressive Selbstverletzer noch in seiner Familie lebt?
Darf eine geistig behinderte Person, die die Arbeitsabläufe in einer Behindertenwerkstätte durch beständiges rufen, wie viel Uhr es ist, massiv stört, durch die Verabreichung eines Beruhigungsmittels in ihrer Handlungsweise gedämpft werden?
Wann darf oder muss ein Betreuer mit einem Heimwechsel in eine derartige Situation eingreifen?
Der Workshop wird sich an derartigen Fallgestaltungen orientieren und Beispiele auch aus den Reihen der Teilnehmer*innen aufgreifen und in rechtlicher Hinsicht diskutieren
Zielgruppe
Mitarbeitende der Behinderten- und Altenpflege, Pädagog*innen sowie Angehörige von Menschen mit Behinderung
Leitung
- Dr. Sebastian Kirsch
- Informationen zum Referenten
Ort
- ONLINE-Seminar
- über ZoomIhren Zugangscode und alle notwendigen Informationen zur Onlineteilnahme erhalten Sie per E-Mail nach Eingang Ihrer Teilnahmegebühr auf unserem Konto. Pro Person ist nur eine Onlineeinwahl möglich!
Teilnahmegebühr
EUR 150,00
Weitere Informationen – Anmeldung
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rebecca Struckmann
Tel. +49 (0)89 / 35 74 81 – 19
info@stiftung-leben-pur.de
Nachfolgend können Sie sich online anmelden
——————————————–
Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Behinderung – Rechtliche Grundlagen
Dr. Sebastian Kirsch
Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Mitinitiator Werdenfelser Weg
Freiheitsentziehende Maßnahmen – Rechtliche Grundlagen und Umgang mit Psychopharmaka
Zielgruppe
Beschäftigte der Fachstellen Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aus allen Professionen des multiprofessionellen Teams (MPT). Hinweis: Mit Blick auf den Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im multiprofessionellen Team haben wir uns gegen eine Teilung in der Zielgruppe entschieden. In der Veranstaltung wird über die beschriebenen Themen informiert und alle Beteiligten erhalten einen umfassenden Einblick in die Materie. Um Sachverhalte umfassend beurteilen zu können, wird es immer den ein oder anderen Punkt geben, der nicht für alle von gleichem Interesse ist, der das Wissen und Verständnis jedoch insgesamt abrundet. In dieser Fortbildung werden die bisherigen Veranstaltungen „Rechtliche Aspekte freiheitseinschränkender Maßnahmen: FeM – Teil 1“ und „Psychopharmaka als freiheitsentziehende Maßnahme“ zusammengefasst. Zudem wird diese Veranstaltung durch die Fortbildung „Umgang mit Gewalt in Pflege und Betreuung“ ergänzt.
Ihr Nutzen
Sie erhöhen Ihre Beratungskompetenz in Einrichtungen für ältere Menschen und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe. Sie vertiefen Ihr Fachwissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen freiheitsentziehender Maßnahmen, sowie die Zusammenhänge der Gabe von Psychopharmaka und freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Inhalt
Fixierungen bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen stellen für Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen regelmäßig eine Konfliktsituation dar. Einerseits gilt es, die Freiheitsrechte von Pflegebedürftigen zu schützen. Andererseits sind gesundheitliche Schäden z. B. durch Sturzereignisse abzuwenden. Nach dem Werdenfelser Weg werden im Rahmen des geltenden Betreuungs- und Verfahrensrechts durch enges Zusammenwirken von Pflegenden, Angehörigen, Pflegeeinrichtung, Betreuungsgericht und -behörde freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bauchgurte oder Bettgitter weitestgehend vermieden. Zudem sind Medikationen (beispielsweise mit Neuroleptika), um Bewohner ruhigzustellen, in Einrichtungen für ältere Menschen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe stark verbreitet. Gerichtliche Genehmigungsverfahren, die bei allen Formen von zielgerichteter Freiheitsentziehung gegen Betreute gesetzlich vorgeschrieben sind, finden in deutschen Amtsgerichten bezüglich des Einsatzes von Medikamenten kaum statt. Folgende Aspekte werden in der Fortbildung behandelt: · Konzept Werdenfelser Weg · Entstehung und Grundgedanken · Recht · Rechtliche Grundlagen freiheitsentziehender Maßnahmen (Verfahrensrecht, Haftungsrecht) · Aktuelle Rechtsprechung Mögliche Therapieziele bei der Gabe von Psychopharmaka · Medikationsplan · Erfahrungen
Dozent
Dr. jur. Sebastian Kirsch und Anita Steindl
Hinweis
ANMELDUNG Sie können sich online über www.bvs.de direkt in der Veranstaltung anmelden. Auch eine Anmeldung mit Formblatt, formlos oder E-Mail an seminaranmeldung.bvs.de ist möglich.
Termine und Orte
27.04.2026 ( 10:00 ) bis 29.04.2026 ( 15:00 ) | Nr.: SO-26-240359
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
23 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 500,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 99,00 €
Bei weiteren Hinweisen oder Korrekturbedarf wenden Sie sich bitte an:
sebastian.kirsch@ag-gap.bayern.de